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Hier finden Sie die am häufigsten gestellten
Fragen und die dazugehörigen Antworten. Sollten Sie hier keine
Antwort auf Ihre Frage finden, geben wir Ihnen gerne Auskunft unter
0911 - 59 62 82 80. |
Eine Anmeldung oder Reservierung ist für die Erste-Hilfe-Kurse (Lebensrettende Sofortmaßnahmen, Erste Hilfe) weder erforderlich noch möglich. Für alle anderen Kurse und Fachseminare müssen Sie sich anmelden. Informationen hierzu finden Sie immer auf der zugehörigen Kursseite.
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| Erster Kurs 2010: 09.01.2010 - An den nachstehenden Terminen finden keine Kurse statt:
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| 1.Quartal |
2.Quartal |
3.Quartal |
4.Quartal |
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02. April 2010 |
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03. Oktober 2010* |
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04. April 2010* |
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01. Mai 2010 |
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23. Mai 2010 |
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letzter Kurs: 19.12.2010 |
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| *An diesen |
Tagen findet trotz |
des Feiertgags |
der Kurs in Ansbach statt |
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- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass).
Was wir nicht akzeptieren dürfen sind Sozialversicherungskarten, Scheck- und Kreditkarten, Krankenkassenkarten, Vereinsausweise oder amtliche Dokumente die kein Lichtbild enthalten und deshalb Ihre zweifelsfreie Identifikation nicht zulassen.
- Kursgebühr
- Wenn Sehtest erforderlich: Die Gebühr von 7 EUR für den Optiker
- Wenn ein Passbild benötigt wird: Der Betrag von 3 EUR für den Fotografen
- Wenn Sie Pausenverpflegung wünschen: Etwas Kleingeld für die Automaten
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Auf Wunsch können Sie in jedem Erste-Hilfe-Kurs an einem Sehtest für die Führerscheinklassen A und B teilnehmen. Dieser kostet 7 EUR. Falls Sie Brillenträger sind, setzen Sie am besten Ihre Brille mindestens 1 Stunde vor der Durchführung des Sehtests auf. Wenn Sie Kontaktlinsen bevorzugen, legen Sie diese mindestens 1 Stunde vor der Durchführung des Sehtests ein. Für die Klassen C und D müssen Sie sowohl an der ärztlichen als auch der augenärztlichen Untersuchung teilnehmen. Diese beiden Untersuchungen werden z.B. von Dr. med. Thomas Schneider durchgeführt. Weitere Informationen erhalten Sie hier .
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Auf Wunsch können Sie in jedem Erste-Hilfe-Kurs (außer Kursort Ansbach) biometrische Passbilder nach §4 Abs. 5 PassG vom Fotografen anfertigen lassen. 2 Stück kosten 3 EUR.
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In unseren Erste-Hilfe-Kursen sind regelmäßige kleine Pausen von ca. 10 Minuten Länge vorgesehen. Sie erhalten gratis alkoholfreie Getränke, sowie Kaffee und Tee.
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Kommen Sie bitte rechtzeitig. Nach dem ausgeschriebenen Kursbeginn dürfen wir Sie nicht mehr einlassen, da sonst die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtszeit unterschritten würde. Dies gilt auch für eine verspätete Rückkehr aus der Pause oder das vorzeitige Verlassen des Kurses.
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Die praktischen Übungen sind als wesentlicher Teil der Ausbildung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Alle Kursteilnehmer müssen daran teilnehmen. Ohne erfolgreiche praktische Übungen dürfen wir Ihnen keine Bescheinigung ausstellen. Erfolgreich bedeutet, daß der AUSBILDER von Ihren Kenntnissen überzeugt ist. Körperbehinderte können unter Vorlage eines ärztlichen Attestes oder Behindertenausweises gem. § 8a StVZO (VkBl. 1971,6) von der Teilnahme an einzelnen Übungen befreit werden.
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Im praktischen Unterricht werden diverse Lagerungs-, Trage-, Beatmungs- und Wiederbelebungstechniken geübt. Daher empfehlen wir Ihnen strapazierfähige Kleidung und rutschfestes Schuhwerk zu tragen. Miniröckchen, High-Heels, Plateauschuhe, Designeranzüge und dergleichen sind eher ungeeignet. Für entstehende Schäden an oder durch Kleidung (Schuhe) können wir nicht haften.
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Die "Führerschein-Kurse" sind mit sehr vielen grafischen Darstellungen und Illustrationen gestaltet, sodaß einfache Deutschkenntnisse ausreichen. Für Teilnehmer, die kein deutsch verstehen bieten wir Kurse russischer Sprache an.
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Normalerweise unbegrenzt, wenn Sie einen Kurs NACH dem 1.1.2002 besucht haben. Im Rahmen der betrieblichen Ersthelferausbildung (BGV A1) gilt der Kurs 2 Jahre und kann durch einen kleinen Erste-Hilfe-Kurs (LSM) aufgefrischt werden.
WICHTIG:
Wenn Sie den Aufbaulehrgang zum großen Erste-Hilfe-Kurs (8
Doppelstunden) besuchen wollen, darf unsere Bescheinigung des Grundkurses (lebensrettende Sofortmaßnahmen) nicht älter als 3 Monate sein.
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Unsere Bescheinigungen sind staatlich anerkannt für
- die Führerscheinerteilung gem. §§ 19 und 68 FEV (Fahrerlaubnisverordnung),
- für das Medizinstudium gem. § 5 ÄAppO (Approbationsordnung für Ärzte),
- für die Ausbildung von betrieblichen Ersthelfern und Betriebssanitätern,
- für die Ausbildung von Piloten (PPL, CPC, ATPL) durch die Landesluftfahrtämter, sowie
- für Übungsleiter und Instruktoren durch diverse Berufs- und Sportverbände. Grundsätzlich sind die ausgestellten Bescheinigungen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland gültig.
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Wenn Sie den Kurs bei uns besucht haben, und diesen jetzt FREIWILLIG auffrischen möchten, können Sie dies jederzeit kostenlos tun. Sie müssen lediglich Ihre alte Bescheinigung zum Auffrischkurs mitbringen. Eine neue Bescheinigung können wir Ihnen in diesem Fall leider nicht ausstellen. Außerdem haben wir eine umfangreiche Erste-Hilfe-Broschüre für Sie zusammengestellt, die Sie sich hier kostenfrei downloaden können.
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Sie haben Ihre Kursbescheinigung verloren und benötigen eine Zweitschrift? Bitte klicken Sie hier für das Antragsformular. Eine Zweitbescheinigung für den Sehtest darf aus rechtlichen Gründen nicht ausgestellt werden.
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Sie haben Fragen zum Thema? Rufen Sie einfach unsere Hotline an; wir helfen Ihnen gerne weiter: 0911 - 59 62 82 80
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